Barrierefreiheitserklärung
Die Bundesanstalt für Wasserbau ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die e-Learning-Plattform IZW-Campus. Sie basiert auf dem System ILIAS des ILIAS e.V. und wurde an die Anforderungen der BAW angepasst. Die Verantwortung für die technische Umsetzung des Grundsystems liegt beim ILIAS e.V. Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenBei der Auswahl des Systems wurde darauf geachtet, dass eine barrierefreie Bedienbarkeit gegeben oder angestrebt wird. Das ILIAS Kompetenzzentrum setzt sich aktiv für die Analyse und Behebung von Barrieren ein. Community Mitglieder in einer Special Interest Group zur Verbesserung der Barrierefreiheit von ILIAS bzw. zum Abbau von Barrieren in der Software arbeiten stetig an der Verbesserung der Barrierefreiheit. Diese Erklärung wurde am 14.07.2026 erstellt. Die Webanwendung ILIAS ist aus folgenden Gründen teilweise vereinbar: Auf der Lernplattform ILIAS teilen viele Menschen ihr Wissen und es gibt viele verschiedene Akteure bei der Erstellung der einzelnen Seitenstrukturen. Eine barrierefreie Erstellung der Lernmaterialien und Seiteninhalte ist daher nicht immer möglich und gegeben, was eine Vielzahl an Prüfkriterien betreffen kann. Durch die hohe Dynamik bei der Erstellung neuer Bereiche kann eine Überprüfung der Inhalte auf Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden. Wir berufen uns hierbei auf eine Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102. Folgende Barrierefreiheitskriterien sind für die Inhaltsbereiche betroffen: Betrifft Wahrnehmbarkeit:
Betrifft Bedienbarkeit:
Betrifft Verständlichkeit:
Unverhältnismäßige Belastung:Bei folgenden Kriterien berufen wir uns auf Artikel 5 der EU-Richtlinie 2102 bzw. § 12a Abs. 6 BGG: „unverhältnismäßigen Belastung“:
Drei Zusatzkriterien der EN 301 549 wurden aufgrund von Ressourcenmangel nicht erfüllt:
Wir arbeiten kontinuierlich an der Optimierung der Barrierefreiheit und beheben identifizierte Mängel im Rahmen regelmäßiger technischer Updates. Feedback und KontaktSind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Seiten aufgefallen? Bundesanstalt für Wasserbau DurchsetzungsverfahrenBeim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Telefon: +49 (0)30 18 527-2805 |